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Vertrag über die Bereitstellung von Ad-Hoc-Supportdiensten Bitte lesen Sie die Bedingungen dieses Vertrags über die Bereitstellung von Ad-Hoc-Supportdiensten (“Vertrag”), bevor Sie sich für die Nutzung der Dienste entscheiden.
Dies ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der zwischen der KompiTech GmbH, einem in der Schweiz eingetragenen Unternehmen, ID-Nummer CHE-272.063.992, mit Sitz an der Thurgauerstrasse 40, Zürich, Postleitzahl 8050, Schweiz (“KompiTech”) und dem Unternehmen, das diesen Bedingungen zustimmt (“Kunde”), geschlossen wird.
Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(i) der Kunde erklärt sich elektronisch mit diesem Vertrag einverstanden und
(ii) die Absicht des Kunden, diesen Vertrag abzuschließen, wird von KompiTech wie in Klausel 1.2 angegeben bestätigt (“Datum des Inkrafttretens”).
Wenn Sie den Vertrag im Namen des Kunden annehmen, sichern Sie zu und garantieren, dass:
(i) dass Sie rechtlich befugt sind, Ihren Arbeitgeber bzw. die betreffende Einrichtung an die Bedingungen dieses Vertrags zu binden;
(ii) dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben; und
(iii) dass Sie im Namen der Partei, die Sie vertreten, dieser Vereinbarung zustimmen.
Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind oder wenn Sie nicht die rechtliche Befugnis haben, den Kunden zu verpflichten, klicken Sie bitte nicht auf die Schaltfläche “Ich akzeptiere” unten.
Diese Vereinbarung regelt den Zugang und die Nutzung der Dienste durch den Kunden und ist ab dem Datum des Inkrafttretens gültig.

  1. Dienstleistungen
  • Das Abonnement eines der von KompiTech angebotenen Plattform-Dienstleistungspakete “Basic”, “Business” oder “Corporate” (“Paket”) verschafft dem Kunden Zugang und ein nicht-exklusives, zeitlich begrenztes Recht zur Nutzung des Ticketing-Tools (Plattform) von KompiTech namens BLiTS (“Plattform”), das es dem Kunden ermöglicht, individuelle Anfragen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen entsprechend seinen Bedürfnissen zu stellen.
  • Sobald der Kunde das Paket und den Abonnementplan ausgewählt hat, die für seine Bedürfnisse am besten geeignet sind, validiert KompiTech die Anfrage des Kunden und wenn sie genehmigt ist, erhält der Kunde eine Bestätigung, in der alle Einzelheiten zusammengefasst sind.
  • Ab dem Datum des Inkrafttretens wird KompiTech:
    (i) den Zugang des Kunden zur Plattform und die ordnungsgemäße Funktionalität der Plattform sicherstellen (“Plattformleistungen”) und
    (ii) dem Kunden die IT-Dienste zur Verfügung stellen, die der Kunde in seinen an die Plattform übermittelten Anträgen auf Erbringung von IT-Diensten (“IT-Dienste”) wünscht (Plattformdienste und IT-Dienste zusammen die “Dienste”).
  • Bei der Beantragung der Erbringung von IT-Leistungen hat der Kunde in jedem seiner an die Plattform übermittelten Anträge auf Erbringung von IT-Leistungen (“Ticket”) die Beschreibung, die Dringlichkeit sowie weitere Angaben wie seinen Standort (bzw. den Standort des Kunden, an dem die IT-Leistungen erbracht werden sollen) zu machen, die für die Erbringung der IT-Leistungen erforderlich sind.
  • Jedes vom Kunden eingereichte Ticket muss von KompiTech bestätigt werden.
    Sobald das Ticket eingereicht und von KompiTech bestätigt wurde, ist es verbindlich und kann nicht mehr zurückgerufen werden.
    Änderungen an einem solchen Ticket sind in Absprache mit dem Service Desk von KompiTech zulässig.
    Sollten die im vorstehenden Satz genannten Ticketänderungen direkte oder indirekte negative Auswirkungen auf die Service-Levels haben, akzeptiert der Kunde, dass KompiTech in einem solchen Fall die Einhaltung der entsprechenden Levels nicht garantieren kann und dies nicht als Vertragsverletzung angesehen wird.
  • KompiTech sichert die folgenden IT-Services Service Levels (“Service Levels”) zu.
    KompiTech haftet in keinem Fall für das Nichterreichen der Service Levels, wenn das Nichterreichen der Service Levels auf Handlungen des Kunden und/oder auf die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag zurückzuführen ist.
  • Der Kunde akzeptiert hiermit, dass KompiTech bei der Erbringung der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf Subunternehmer zurückgreifen kann, vorausgesetzt, dass die Partei, die den Subunternehmer beauftragt hat, für alle Verpflichtungen des Subunternehmers in vollem Umfang haftbar bleibt und zwischen den Parteien die volle Haftung für die Handlungen und/oder Unterlassungen ihrer Subunternehmer übernimmt, als wären es ihre eigenen Handlungen und/oder Unterlassungen.
  1. Gebühren und Bezahlung
  • Es gibt eine feste Gebühr für die Plattformdienste (“Plattformdienstgebühr”), die monatlich oder als Einmalzahlung jährlich (“Abonnementplan”) erhoben wird.
    Die genaue Höhe der Gebühr für die Plattformdienste und die Erhebung dieser Gebühr hängt von der Auswahl des Pakets und des Abonnementplans ab, die der Kunde getroffen hat.
  • Neben der Gebühr für die Plattformdienste ist der Kunde auch zur Zahlung von Gebühren für angeforderte IT-Dienste (“IT-Dienstleistungsgebühr”) verpflichtet, die monatlich zu entrichten sind.
    Der genaue Betrag hängt von der Wahl des Kunden ab, da die Plattform eine bestimmte Preisspanne anbietet, die hauptsächlich von der Dringlichkeit des Tickets abhängt.
    Die Gebühr für IT-Dienstleistungen beinhaltet alle erforderlichen Reisen und Auslagen.
  • Auf der Grundlage des Pakets und des Abonnementplans des Kunden stellt KompiTech dem Kunden jährlich oder monatlich die Plattformdienste und monatlich die IT-Dienste in Rechnung, die in Übereinstimmung mit den im jeweiligen Monat eingereichten und gelösten Tickets ordnungsgemäß erbracht wurden.
    Als Grundlage für die Rechnungsstellung dienen die Daten über die Aktivitäten des Kunden auf der Plattform.
  • Der Kunde ist verpflichtet, alle unbestrittenen Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Rechnungen zu begleichen.
  • Die Währung der Rechnungen ist der Euro.
  • Die Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
  • Alle Gebühren im Rahmen dieses Vertrags verstehen sich zuzüglich der anwendbaren Steuern (einschließlich der Mehrwertsteuer und sonstiger Umsatzsteuern), die jetzt oder in Zukunft erhoben oder auferlegt werden.
    In den Rechnungen von KompiTech werden alle anfallenden Steuern gesondert ausgewiesen.
    Der Kunde haftet nicht für Steuern, die nicht in der Rechnung ausgewiesen sind, und KompiTech wird den Kunden in vollem Umfang von jeglicher Haftung, die sich aus einer solchen Unterlassung ergibt, schützen und freistellen.
  • Alle Rechnungsanfechtungen müssen vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung eingereicht werden.
    Wenn der Kunde die Rechnung bestreitet, ist er berechtigt, die Zahlung des strittigen Betrags zurückzuhalten, bis die Streitigkeit beigelegt ist.
    Die Parteien bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen, solche Fragen innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung der Streitigkeit zu klären.
  • Für den Fall, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung in Bezug auf eine unbestrittene oder unberechtigt bestrittene Rechnung nicht innerhalb der oben genannten Zahlungsfrist nachkommt und auch innerhalb der von KompiTech gesetzten Nachfrist nicht zahlt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass KompiTech gemäß Ziffer 4.2 (i) vorgehen kann.
  • Auf rückständige Zahlungen können Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung erhoben werden.
    Der Kunde ist für alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) verantwortlich, die KompiTech bei der Eintreibung solcher rückständigen Beträge entstehen, es sei denn, die rückständigen Beträge sind auf Ungenauigkeiten in der Rechnungsstellung von KompiTech zurückzuführen.
  1. Verpflichtungen der Vertragsparteien
  • KompiTech wird in Übereinstimmung mit diesem Vertrag:
    • den Betrieb der Plattform zu sichern und dem Kunden die IT-Dienste gemäß den Tickets des Kunden ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erbringen.
      Die Dienstleistungen werden genau und effizient in Übereinstimmung mit den aktuellen und höchsten professionellen und industriellen Standards erbracht;
    • die Dienstleistungen mit Personal zu erbringen, das für den jeweiligen Zweck angemessen ausgebildet und qualifiziert ist;
    • ist verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Verhaltensregeln in Bezug auf die Erbringung der Dienste und aller seiner Verpflichtungen hieraus;
    • mit dem Personal des Auftraggebers und mit jedem anderen Personal, das ihm vom Auftraggeber mitgeteilt wird, zusammenzuarbeiten;
    • auf eigene Kosten eine umfassende Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, einschließlich einer Berufshaftpflichtversicherung und einer allgemeinen Haftpflichtversicherung zur Deckung ihrer Verbindlichkeiten und möglichen Verbindlichkeiten;
    • jederzeit sicherstellen, dass seine Mitarbeiter, Beauftragten und Unterauftragnehmer alle geltenden Gesetze und Marktstandards in Bezug auf Umwelt, soziale Verantwortung der Unternehmen, Verhalten, Sicherheit und Gesundheitsschutz einhalten, während sie sich an den Standorten des Kunden aufhalten.
  • Der Kunde wird in Übereinstimmung mit diesem Vertrag:
    • KompiTech unverzüglich jede angemessene Kooperation, Information und Zuarbeit zukommen zu lassen, die KompiTech benötigt, um ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen;
    • die Plattformdienstleistungsgebühr und die IT-Dienstleistungsgebühr zu zahlen, vorausgesetzt, dass KompiTech die entsprechenden Dienstleistungen, auf die sich die Gebühren beziehen, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erbracht und/oder bereitgestellt hat;
    • KompiTech ggf. den für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Zugang zu den Standorten zu gewähren;
    • KompiTech in angemessener Weise regelmäßig und unverzüglich über alle wesentlichen Tatsachen zu informieren, die sich auf die Erbringung der Dienstleistungen auswirken können.
  1. Terminierung
  • Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung kündigen, die zum Ende der Laufzeit des Paketabonnements des Kunden wirksam wird – d.h. für den jährlichen Abonnementplan wird die Kündigung zum Ende des Jahres wirksam, in dem die Kündigung erfolgt, und für den monatlichen Abonnementplan zum Ende des Monats, in dem die Kündigung erfolgt.
  • KompiTech kann die Erbringung von Dienstleistungen aussetzen oder diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
    (i) der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung nicht innerhalb der von KompiTech gesetzten Frist behebt;
    (ii) der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird und das Verfahren nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen wird;
    (iii) erklärt, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder beantragt die Liquidation oder Auflösung.
  • Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund:
    (i) werden sich die Parteien nach Treu und Glauben und in angemessener Weise bemühen, so schnell wie möglich eine reibungslose Beendigung herbeizuführen, die die nachteiligen Auswirkungen auf den Kunden minimiert;
    (ii) KompiTech wird alle ausstehenden Dienstleistungen an den Kunden liefern;
    (iii) der Kunde zahlt alle Beträge, die KompiTech für die gemäß diesem Vertrag erbrachten Leistungen zustehen, und
    (iv) jede Partei wird die vertraulichen Informationen unverzüglich an den Offenleger zurückgeben.
    Bei Beendigung dieser Vereinbarung bleiben die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach fortbestehen sollen (wie Vertraulichkeit, geistige Eigentumsrechte, Entschädigung, Haftung, geltendes Recht und Streitbeilegung), bestehen.
  1. Rechte an geistigem Eigentum
  • Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, gewährt dieser Vertrag keiner der Parteien irgendwelche Rechte, weder stillschweigend noch anderweitig, an den Inhalten oder dem geistigen Eigentum der anderen Partei.
    Im Verhältnis zwischen den Parteien besitzt der Kunde alle geistigen Eigentumsrechte an den Daten des Kunden und KompiTech alle geistigen Eigentumsrechte an den Dienstleistungen.
    Sollte es jedoch zu einer Offenlegung von Materialien kommen, die Rechte an geistigem Eigentum enthalten, gestattet die abgebende Partei der empfangenden Partei die Nutzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum, indem sie der empfangenden Partei eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung dieser Rechte an geistigem Eigentum ausschließlich in dem Umfang gewährt, der für Zwecke im Zusammenhang mit den Services erforderlich ist.
  1. Vertraulichkeit
  • Jede Partei wird:
    (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet; und
    (ii) die vertraulichen Informationen nicht weitergeben, außer an verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer, die diese Informationen kennen müssen und die sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
    Jede Partei (und alle verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer, an die sie vertrauliche Informationen weitergegeben hat) darf vertrauliche Informationen nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden, wobei sie sie mit angemessener Sorgfalt zu schützen hat.
    Jede Partei ist für alle Handlungen ihrer verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer verantwortlich, die gegen diese Klausel verstoßen.
  • Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die:
    (i) dem Empfänger der vertraulichen Informationen bereits bekannt waren;
    (ii) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich werden;
    (iii) von dem Empfänger unabhängig entwickelt wurden; oder
    (iv) dem Empfänger von einer anderen Partei rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurden.
  • Jede Partei erkennt an, dass monetäre Rechtsmittel nicht ausreichen, um die vertraulichen Informationen zu schützen, und dass ein Unterlassungsanspruch angemessen ist, um diese Rechte zu schützen.
    Jede Partei erkennt an, dass die offenlegende Partei in dem Maße irreparabel geschädigt wird, in dem eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verletzt wird, und stimmt zu, dass diese Bedingungen durchsetzbar sind durch:
    (i) Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung des genehmigten Kopierens, Vervielfältigens, Nutzens, Verbreitens oder Offenlegens von vertraulichen Informationen oder
    (ii) andere Rechtsmittel, wobei die Rechtsmittel mit anderen Rechtsmitteln kumulativ sind und diese nicht ausschließen.
  • Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, jedoch erst, nachdem sie, sofern gesetzlich zulässig,:
    (i) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die andere Partei zu benachrichtigen; und
    (ii) der anderen Partei die Möglichkeit gibt, die Offenlegung anzufechten.
  • Die in dieser Ziffer 6 dargelegten Verpflichtungen bestehen nach Beendigung dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum der letzten Offenlegung vertraulicher Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung fort.
  • Bei Beendigung der Beziehungen zwischen den Parteien sind alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Berichte, Daten, Dokumente, Akten oder sonstigen Informationen, die sich daraus ergeben, an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu vernichten; im Falle der Vernichtung hat die empfangende Partei eine schriftliche Bescheinigung über die Vernichtung vorzulegen.
  1. Datenschutz
  • Sollten die Vertragsparteien personenbezogene Daten verarbeiten, die sie auf der Grundlage dieses Abkommens erhalten haben, sind sie verpflichtet, die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie alle anderen anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften einzuhalten.
  • KompiTech informiert den Kunden darüber, dass sie die vom Kunden oder in dessen Auftrag erhaltenen personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, in diesem Fall gilt Anhang 1 dieses Vertrags.
  1. Haftung
  • Unter keinen Umständen haftet eine Partei gegenüber der anderen für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden (einschließlich Daten-, Gewinn- oder Einnahmeverluste, Kapitalkosten oder Ausfallkosten) oder für exemplarische Schäden oder Schäden mit Strafcharakter, die sich aus der Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig davon, ob diese Schäden auf einer unerlaubten Handlung, einer Garantie, einem Vertrag oder einer anderen Rechtstheorie beruhen, selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
    Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt eine angebliche Beschränkung der Haftung der Vertragspartei hinsichtlich der Art oder der Höhe des Schadensersatzes nicht für Ansprüche, die sich aus der Verletzung der Verpflichtungen der Vertragspartei oder der Verteidigungs- und Entschädigungspflichten der Vertragspartei ergeben.
  1. Beilegung von Streitigkeiten
  • Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, sind wie folgt zu lösen:
  • Jede Partei kann eine Streitigkeit zur Beilegung vorlegen, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung über die Streitigkeit zukommen lässt.
    Die Mitteilung enthält eine kurze Erklärung über die Art der Streitigkeit, die beantragte Abhilfe und andere relevante Informationen;
  • Im Falle einer Streitigkeit bemühen sich die Parteien nach besten Kräften, sich nach Treu und Glauben zu beraten und zu verhandeln (durch ihre ordnungsgemäß ernannten Vertreter, die zur Beilegung der Streitigkeit befugt sind) und eine gütliche, gerechte und ausgewogene Lösung zu erzielen, die für die genannten Parteien zufriedenstellend ist;
  • Wird die Streitigkeit nicht durch Konsultationen und Verhandlungen gemäß dem oben genannten Verfahren beigelegt, so ist die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Schweiz gegeben.
  1. Sonstiges
  • Bücher und Aufzeichnungen.
    KompiTech hat vollständige und genaue Buchhaltungsunterlagen zu führen, um alle Kosten im Rahmen dieses Vertrags zu belegen und zu dokumentieren.
    Diese Aufzeichnungen müssen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach Abschluss der Dienstleistungen aufbewahrt werden.
    Der Kunde (oder eine vom Kunden beauftragte und autorisierte Buchhaltungsorganisation) hat das Recht, zu Prüfzwecken Einsicht in diese Aufzeichnungen zu verlangen, solange diese aufbewahrt werden müssen.
    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten für eine Prüfung gemäß dem vorstehenden Satz.
    In jedem Fall hat KompiTech das Recht, Prüfungsfeststellungen anzufechten und haftet bis zur Klärung der Streitfrage nur für die eigenen Prüfungskosten.
  • Abwerbeverbot und Wettbewerbsverbot.
    Keine der Parteien wird sich aktiv darum bemühen, direkt oder indirekt Mitarbeiter der anderen Partei oder ihrer Subunternehmer einzustellen, die in den 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags in Verbindung mit den Dienstleistungen tätig waren.
    Diese Klausel hindert die Parteien nicht daran, Personal im Rahmen des normalen Verfahrens der Werbung, des Vorstellungsgesprächs und der Annahme einzustellen.
    Stellt eine der Parteien unter Verstoß gegen diese Klausel Personal ein, zahlt sie der anderen Partei als pauschalen Schadensersatz für einen solchen Verstoß 30.000 EUR pro Person, die unter Verstoß gegen diese Klausel eingestellt wurde.
  • Höhere Gewalt.
    Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt, Krieg oder Bürgerkrieg (ob erklärt oder nicht), feindliche oder kriegerische Handlungen in Friedenszeiten und bewaffnete Konflikte, terroristische Handlungen, Feuer, Überschwemmung, Explosion oder außergewöhnliche Naturereignisse, Sabotage, Pandemien, nukleare, chemische oder biologische Verseuchung, es sei denn, die Quelle oder Ursache der Verseuchung ist das Ergebnis der Handlungen einer der Parteien, oder Handlungen von Regierungsbehörden (“Ereignis höherer Gewalt”).

Die Partei, die behauptet, an der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt gehindert zu sein oder diese zu verzögern, muss die andere Partei so schnell wie möglich schriftlich über eine solche Verzögerung oder Verhinderung informieren und dabei den Beginn und das Ausmaß einer solchen Verzögerung oder Verhinderung, deren Ursache und die voraussichtliche Dauer angeben.
Die Partei, die behauptet, durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert oder verzögert zu sein, unternimmt alle angemessenen Schritte, um das Ereignis höherer Gewalt zu beenden oder eine Lösung zu finden, durch die der Vertrag trotz des Fortbestehens des Ereignisses höherer Gewalt erfüllt werden kann.

  • Anti-Bestechung & Korruption.
    Weder KompiTech noch ein Mitarbeiter von KompiTech darf in Verbindung mit oder bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag direkt oder indirekt eine Zahlung leisten oder versuchen zu leisten, eine Zahlung anbieten oder anbieten oder versprechen, eine Zahlung zu leisten, oder Geld, Eigentum oder irgendetwas anderes von Wert, einschließlich Provisionen, Zahlungen, Gewinnbeteiligungen oder Provisionen, Darlehen oder Dienstleistungen an einen Regierungsbeamten, eine dritte Person, einen Kunden oder potenziellen Kunden, eine Firma, eine Einrichtung, eine Einzelperson, eine Organisation des Kunden oder einen Dritten, um einen Gefallen im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu erlangen oder zu erhalten, und damit gegen ein Gesetz oder eine Verordnung in einem beliebigen Land der Welt verstößt, das die Verhinderung von Korruption jeglicher Art zum Ziel hat.
  • Trennbarkeit.
    Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, gilt im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit als trennbar und berührt die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht.
    Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der ungewollten Lücke gilt eine zwischen den Parteien vereinbarte rechtswirksame und durchsetzbare Bestimmung, die den Absichten der Parteien nach dem Zweck dieses Vertrages möglichst nahe kommt.
  • Verzicht.
    Kein Versäumnis, keine Verzögerung, keine Lockerung und keine Nachsicht seitens einer der Vertragsparteien bei der Ausübung oder teilweisen Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag gilt als Verzicht auf diese Rechte.
  • Alle Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung zu machen sind, bedürfen der Schriftform und gelten als wirksam, wenn sie über die Plattform, per Einschreiben oder Rückschein oder persönlich zugestellt werden.
  • Geltendes Recht.
    Dieser Vertrag wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Schweiz ausgelegt und unterliegt diesen, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen dieser Gesetze.
    Der Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
  1. Definitionen


Vertrag” bezeichnet diesen Vertrag über die Erbringung von Ad-hoc-Supportleistungen; ”
Vertrauliche Informationen” bedeutet in Bezug auf eine der Parteien alle Informationen, die sich direkt oder indirekt auf diese Partei (oder ihre verbundenen Unternehmen) oder ihre (oder ihre verbundenen Unternehmen) Geschäfte, Produkte, Märkte, Kunden, ihre (finanzielle oder sonstige) Lage, ihren Betrieb, ihre Vermögenswerte, ihre Verbindlichkeiten, ihre Betriebsergebnisse, ihren Cashflow oder ihre Zukunftsaussichten beziehen und die von dieser Partei oder in ihrem Namen der anderen Partei oder ihren Vertretern vor, an oder nach dem Datum dieser Vereinbarung geliefert, offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden, unabhängig von der Art und Weise, in der sie geliefert, offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden; ”
Datum des Inkrafttretens” bedeutet das Datum, an dem beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(i) der Kunde erklärt sich elektronisch mit dieser Vereinbarung einverstanden und
(ii) die Absicht des Kunden, diesen Vertrag abzuschließen, wird von KompiTech wie in Ziffer 1.2 angegeben bestätigt; ”
Höhere Gewalt” bezeichnet Ereignisse und Situationen, wie in Ziffer 10.3 beschrieben; ”
IT-Services” bezeichnet einen Teil der von KompiTech im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen, d.h. alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Sicherstellung von IT-Services, die der Kunde in seinen an die Plattform übermittelten Anfragen zur Erbringung von IT-Services anfordert; ”
IT-Servicegebühr” bezeichnet eine Gebühr, die für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten IT-Services zu entrichten ist, wie in Ziffer 2.2 beschrieben; ”
Paket” bezeichnet eines der von KompiTech angebotenen Plattform-Dienstleistungspakete “Basic”, “Business” oder “Corporate” oder eine andere von KompiTech bereitgestellte URL; ”
Plattform” bezeichnet das Ticketing-Tool von KompiTech namens BLiTS (Plattform), über das die Dienste bereitgestellt werden; ”
Plattformdienste” bezeichnet einen Teil der von KompiTech im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen, d.h. alle Aktivitäten, die mit der Gewährleistung des Zugangs des Kunden zur Plattform und der ordnungsgemäßen Funktionalität der Plattform zusammenhängen; ”
Gebühr für die Plattformdienste” bezeichnet eine Gebühr, die für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Plattformdienste zu entrichten ist, wie in Klausel 2.1 beschrieben; ”
Service Levels” bezeichnet die Service Levels der IT-Services gemäß der Definition in Ziffer 1.6; ”
Service Desk” bezeichnet den Service Desk von KompiTech, der für alle mit den Services zusammenhängenden Fragen und Probleme zur Verfügung steht. ”
Services” bezeichnet die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Plattformdienste und IT-Services; ”
Abonnementplan” bezeichnet die monatliche oder jährliche Abrechnung der Plattformdienste, je nach Wahl des Kunden; ”
Ticket” bezeichnet den an die Plattform übermittelten Antrag des Kunden auf Erbringung von IT-Dienstleistungen, in dem der Kunde die für die Erbringung der IT-Dienstleistungen relevanten Details wie Beschreibung, Dringlichkeit, Standort (oder gegebenenfalls den Standort des Kunden, an dem die IT-Dienstleistungen erbracht werden sollen) angibt;